Erbrechtliche Beratung
Planen Sie rechtzeitig?
Die persönliche Lebensplanung schliesst eine sinnvolle Nachlassplanung mit ein. Einschneidende Veränderungen sind Teil unseres Lebens. Je besser wir auf sie vorbereitet sind, umso einfacher gelingt uns, beziehungsweise unserem Umfeld, der Umgang mit einer Veränderung. Darum planen Sie rechtzeitig und überdenken Sie Ihre Nachlassplanung bei familiären oder beruflichen Veränderungen. Eine gute Planung bedient sich Instrumente, die das gesetzliche Güter- und Erbrecht vorgeben: Ehevertrag, Testament, Erbvertrag. Dank einer geschickten Kombination dieser Instrumente erreichen Sie Ihre ganz individuelle Nachlassregelung. Mit grossem Fachwissen und viel Erfahrung begleiten wir Sie.
Die persönliche Lebensplanung schliesst eine sinnvolle Nachlassplanung mit ein. Einschneidende Veränderungen sind Teil unseres Lebens. Je besser wir auf sie vorbereitet sind, umso einfacher gelingt uns, beziehungsweise unserem Umfeld, der Umgang mit einer Veränderung. Darum planen Sie rechtzeitig und überdenken Sie Ihre Nachlassplanung bei familiären oder beruflichen Veränderungen. Eine gute Planung bedient sich Instrumente, die das gesetzliche Güter- und Erbrecht vorgeben: Ehevertrag, Testament, Erbvertrag. Dank einer geschickten Kombination dieser Instrumente erreichen Sie Ihre ganz individuelle Nachlassregelung. Mit grossem Fachwissen und viel Erfahrung begleiten wir Sie.
EHEVERTRAG
Ein öffentlich beurkundeter Ehevertrag bietet den Ehepartnern die Möglichkeit sich gegenseitig das gemeinsam erarbeitete Vermögen im Todesfall zuzuweisen. Je nach Situation kann es von Vorteil sein vom gesetzlichen Güterstand ganz abzuweichen und eine Gütergemeinschaft oder eine Gütertrennung zu vereinbaren.
- Güterrechtliche Beratung
- Ausarbeiten von Eheverträgen
- Güterrechtliche Auseinandersetzungen infolge Scheidung oder Trennung
TESTAMENT UND ERBVERTRAG
Mit einem eigenhändig verfassten oder öffentlich beurkundeten Testament verfügen Sie letztwillig darüber, wie Ihr Vermögen verteilt wird. Sie können von der gesetzlich vorgesehenen Erbfolge abweichen und diejenige Personen begünstigen, die Ihnen wirklich nahe stehen. Besonderes Augenmerk ist auf die pflichtteilgeschützen Erben (Ehepartner, Nachkommen und Eltern) zu richten. Oder Sie legen mit Ihrem Testament den Grundstein für eine Stiftung. Mit dem Abschluss eines öffentlich beurkundeten Erbvertrages regeln Sie den Nachlass nach Ihren individuellen Bedürfnissen – unabhängig von den gesetzlichen Pflichtteilsansprüchen.
- Feststellen der persönlichen Bedürfnisse und Wünsche im Gespräch
- Erbrechtliche Beratung
- Verfassen von Testamenten und Erbverträgen
ERBTEILUNG
Als unparteilicher Willensvollstrecker setzen wir Ihren im Testament festgehaltenen letzten Willen um und garantieren die reibungslose Übertragung Ihrer Vermögenswerte an die gemäss Gesetz und Testament berechtigten Personen und Institutionen. Ihre Erben unterstützen wir bei der Erbteilung, den Steuerveranlagungen und erstellen für sie den Erbteilungsvertrag.
- Ausüben von Willensvollstreckermandaten
- Beratung bei Erbteilungen und Ausarbeitung von Erbteilungsverträgen
- Beratung zu Erbschafts- und Schenkungssteuern
Hanspeter Kaufmann
Partner
dipl. Wirtschaftsprüfer
dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling
Hans Scherrer
Konsulent
dipl. Steuerexperte
dipl. Wirtschaftsprüfer
dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling
Hans Haag
Konsulent
dipl. Wirtschaftsprüfer
Betriebsökonom HWV
Budliger Treuhand AG
Waffenplatzstrasse 64
8002 Zürich
Tel. +41 (0)44 289 45 45
Fax +41 (0)44 289 45 99
mail@budliger.ch
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